In den beiden letzten Jahren gab es wichtige Änderungen im japanischen Patentgesetz (JPatG) und in der Patentpraxis (Durchführungsbestimmungen) hinsichtlich beispielsweise der Abfassung von Patentansprüchen und der Patentgebühren. Außerdem gab es zahlreiche Entscheidungen des Obergerichts für Geistiges Eigentum (IP-Obergericht), der Bezirksgerichte in Tokyo und Osaka und des Obersten Gerichtshofes (OGH) zum Patentrecht. Die hierin diskutierten Entscheidungen betreffen die Berechnung von Schadensersatz bei Patentverletzung auf der Basis einer Lizenzanalogie, die erfinderische Tätigkeit, gemeinsame Erfindungen, unzulässige Erweiterung, Ausnahmen für Experiment und Forschung, Laufzeitverlängerung und Lizenzvereinbarungen.