Patentierung von Erfindungen im Zusammenhang mit der Genomic Editing Technologie: Zwei Entscheidungen des Obersten Gerichts für geistiges Eigentum in Japan (in Englisch)

Das CRISPR-Cas9-System ist eine bahnbrechende Technologie zur genetischen Veränderung, die das Löschen, Ersetzen oder Einfügen von Genomsequenzen an der Zielstelle ermöglicht. Die Erfinder des CRISPR-Cas9-Systems und der Methode, die französische Mikrobiologin Emmanuelle Charpentier und die amerikanische Biochemikerin Jennifer Doudna, erhielten für diese Erfindung im Jahr 2020 den Nobelpreis für Chemie. Die sogenannte CRISPR-Cas9-Genom-Editing-Technologie ermöglicht es, eine DNA-Sequenz auf einfache und effiziente Weise zu bearbeiten und/oder zu schneiden. Das CRISPR-Cas9-System umfasst Cas9 (Spaltungsenzyme) und Leit-RNAs (nämlich crRNA und tracrRNA), die Cas9 zu einer Zielstelle leiten. Aus diesem Grund hat diese sehr wichtige Technologie zu einer großen Anzahl von Patentanmeldungen in der ganzen Welt geführt. Diese Patentanmeldungen und ihre Bearbeitung durch Gerichte und Patentämter erregen große Aufmerksamkeit in den betroffenen Branchen und Organisationen. In Japan fällte das Oberste Gericht für geistiges Eigentum (Intellectual Property High Court, IPHC) am 25. Februar 2020 zwei wichtige Entscheidungen zu Patentanmeldungen im Zusammenhang mit CRISPR-Cas9-Genome-Editing. Im Laufe des Prüfungsverfahrens vor dem japanischen Patentamt ("JPA") waren beide Patentanmeldungen in erster Instanz von der Prüfungsabteilung und anschließend von der Beschwerdekammer zurückgewiesen worden. In beiden Fällen wurden die Patentanmeldungen wegen mangelnder Neuheit gegenüber einer älteren Patentanmeldung, die jedoch erst nach dem Prioritätsdatum der betreffenden Patentanmeldungen veröffentlicht worden war (Grund 1, mangelnde Neuheit, gemäß Artikel 29-2 des japanischen Patentgesetzes), und wegen mangelnder erfinderischer Tätigkeit gegenüber einer vorveröffentlichten wissenschaftlichen Arbeit (Grund 2, mangelnde erfinderische Tätigkeit, gemäß Artikel 29 (2) des japanischen Patentgesetzes) zurückgewiesen. Gegen die Entscheidungen des JPA wurde vor dem IPHC Berufung eingelegt. Der IPHC hob am 25. Februar 2020 eine der Entscheidungen auf und bestätigte die andere Entscheidung des JPA. Über beide Entscheidungen des IPHC vom 25. Februar 2020 wird in diesem Artikel berichtet und diskutiert. Die unterschiedliche Auslegung von Artikel 29-2 des japanischen Patentgesetzes durch den IPHC im Vergleich zum JPA war der Grund für die Zulassung einer Beschwerde. In den Entscheidungen legt das IPHC seine Auslegung des Begriffs "in der schriftlichen Beschreibung der früheren Anmeldung beschriebene Erfindung" in Artikel 29-2 dar.