Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des japanischen Patentrechts – Gerichtsentscheidungen aus den Jahren 2018 und 2019

Das japanische Patentgesetz (JPatG) wurde mit Wirkung zum 1. April 2020 hinsichtlich der Berechnung von Schadensersatzbeträgen und der Einschaltung von neutralen Experten in Produktionsstätten eines Verletzers geändert. Die für einen Rechtsinhaber vorteilhaften Änderungen werden erklärt. Außerdem gab es in den beiden letzten Jahren wieder zahlreiche Entscheidungen des Obergerichts für Geistiges Eigentum (IP-Obergericht) sowie der Bezirksgerichte in Tokyo und Osaka zum Patentrecht. Diese Entscheidungen betreffen Nichtigkeitseinreden im Patentverletzungsverfahren, die erfinderische Tätigkeit, die Erschöpfung eines Patentrechts, die Ausübung einer Exklusivlizenz, die verspätete Stellung eines Prüfungsantrages, die Berechnung des Schadensersatzes bei Patentverletzung, die Berechnung des Schadensersatzes im Falle mehrerer Patentinhaber, die Rechtskraft einer Entscheidung des japanischen Patentamtes in einem gemeinsamen Verfahren, die Änderung der Patentanmeldung im Beschwerdeverfahren sowie die Erfordernisse bei einer Teilanmeldung.

In 2018 gab es zahlreiche Entscheidungen des Obergerichts für Geistiges Eigentum sowie der Bezirksgerichte in Tokyo und Osaka zum Patentrecht. Von diesen werden hierin interessante Entscheidungen besprochen, welche die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, die Patentierbarkeit von Erfindungen, bei denen die Technizität strittig ist, Anforderungen an die Anspruchsfassung, die erfinderische Tätigkeit, Vorbenutzung, Schadensersatz bei Patentverletzung, unrechtmäßigen Patentverletzungsklagen und fehlender Erfindernennung sowie das Erfordernis einer interessierten Person im Nichtigkeitsverfahren betreffen.