Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des japanischen Geschmacksmuster- und Markengesetzes

Das japanische Geschmacksmuster- und Markengesetz wurde 2006 und 2007 deutlich geändert. Im Geschmacksmustergesetz wurde die Laufzeit eines Geschmacksmusters auf 20 Jahre ab Eintragung heraufgesetzt und die Eintragungsmöglichkeiten verbessert. Wesentliche Änderungen im Markengesetz betreffen die Einführung von Einzelhandelsdienstleistungsmarken und regionalen Kollektivmarken. Den Gesetzesänderungen sind ansonsten die Aufnahme von Export als schutzrechtsverletzende Handlung sowie eine Verschärfung der Strafbestimmungen bei der Verletzung eines Schutzrechts, einer Exklusivlizenz hieran oder einer Anordnung zur Geheimhaltung gemeinsam. Dieser Artikel befasst sich mit den wesentlichen Gesetzesänderungen.

 

Aktuelle Entwicklungen auf dem Gebiet des japanischen Geschmacksmuster- und Markengesetzes – Seit 1.9.2006 in Kraft getretene Gesetzesänderungen
Klaus Hinkelmann
Mitteilungen der deutschen Patentanwälte, 2008, Seiten 394-397